Wir versenden ohne Vorkasse. Sie bezahlen Ihre Rechnung manuell per TWINT, Revolut, Banküberweisung oder QR-Rechnung in Schweizer Franken. Die Zahlungsinformationen und, bei Wahl dieser Zahlungsart, die QR-Rechnung erhalten Sie nach der Bestellung per E-Mail. Der Versand der Rechnung per E-Mail ist kostenlos.
Fälligkeit
Der Kaufpreis ist innerhalb von 15 Kalendertagen ab Bestelldatum zu bezahlen. Das konkrete Fälligkeitsdatum steht auf Ihrer Rechnung. Pro Haushalt kann jeweils eine Rechnung offen sein. Bei einer noch offenen früheren Rechnung können wir eine weitere Bestellung vor Vertragsannahme ablehnen.
Fehlen Ihnen die Rechnung oder die Zahlungsinformationen, kontaktieren Sie uns bitte. Ist die Lieferung nicht angekommen oder haben Sie eine Reklamation, melden Sie uns dies zur Prüfung. Gesetzliche Rechte, Zahlungen zurückzuhalten, bleiben bestehen. Für den zufälligen Verlust einer ordnungsgemäss aufgegebenen kostenlosen A-Post-Sendung in die Schweiz gilt die ausdrücklich erläuterte Versandregel; in diesem Fall kann der Kaufpreis auch ohne Erhalt der Ware geschuldet bleiben.
Kostenlose Erinnerungen und schriftliche Mahnungen
Die Tage in der Tabelle zählen ab dem Bestelldatum. Die Nachricht an Tag 5 ist eine freundliche Erinnerung vor Fälligkeit und keine Mahnung.
| Zeitpunkt | Schritt | Gebühr |
|---|---|---|
| Tag 5 | Freundliche E-Mail-Erinnerung | CHF 0 |
| Tag 17 | E-Mail wegen überfälliger Zahlung | CHF 0 |
| Tag 25 | Letzte kostenlose E-Mail vor schriftlichen Mahnungen | CHF 0 |
| Tag 30 | Erste schriftliche Mahnung | CHF 25 |
| Tag 45 | Zweite schriftliche Mahnung | CHF 25 |
| Tag 60 | Dritte schriftliche Mahnung | CHF 25 |
Die drei schriftlichen Mahnungen ergeben zusammen höchstens CHF 75. Eine Gebühr wird nur für eine tatsächlich versandte, erforderliche Mahnung erhoben, wenn eine fällige und berechtigte Forderung weiterhin unbezahlt ist, die Gebühr wirksam vereinbart wurde und sie nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Bei Konsumentinnen und Konsumenten in Liechtenstein berechnen wir höchstens die notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Kosten, maximal CHF 25 je schriftlicher Mahnung. Die einzelnen Kosten weisen wir nachvollziehbar aus.
Ab Eintritt des Zahlungsverzugs kann auf den überfälligen Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 5 % pro Jahr anfallen, soweit rechtlich zulässig. Die Gebühren und der Zins werden in der Forderungsaufstellung getrennt vom Kaufpreis ausgewiesen. Eine einmal angefallene Gebühr wird nicht als grundsätzlich unabänderlich oder von jeder Überprüfung ausgeschlossen behandelt.
Wenn Sie mehr Zeit benötigen
Melden Sie sich möglichst vor Ablauf der Zahlungsfrist. Solange wir gemeinsam eine Lösung suchen, setzen wir weitere Mahnungen aus; während dieser Zeit entstehen keine neuen Mahngebühren. Eine Begründung für Zahlungsschwierigkeiten müssen Sie nicht mitteilen. Bei strittigen Rechnungen prüfen wir den Sachverhalt und korrigieren unberechtigte Forderungen.
Forderungseinzug
Bleibt eine berechtigte Forderung nach den Mahnungen offen, können wir ein gesetzliches Betreibungs- beziehungsweise Vollstreckungsverfahren einleiten. Kosten können nur nach den dafür geltenden gesetzlichen Regeln verlangt werden. Wir beauftragen derzeit kein privates Inkassounternehmen.
Wir kontaktieren keine Familienmitglieder, Freunde, Arbeitgeber oder Arbeitskollegen, um Druck zur Zahlung auszuüben oder Ihre Bestellung offenzulegen. Die Kommunikation erfolgt mit Ihnen, einer von Ihnen bevollmächtigten Person oder den zuständigen gesetzlichen Stellen.
Fragen oder Reklamationen richten Sie bitte an schwangerschaftstester@gmail.com oder telefonisch an +41 76 450 03 00. WhatsApp erreichen Sie unter +41 76 700 64 08. Geben Sie, sofern vorhanden, Ihre Bestellnummer an. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.